Zurück zur Stempeluhr? – Zeiterfassung leicht gemacht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Mai 2019 entschieden: Arbeitgeber sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Arbeitszeit aller Mitarbeiter zu erfassen. Es gibt zwar noch keinen genauen Stichtag für das Inkrafttreten dieser Pflicht in Deutschland, aber sicher ist, dass die Aufzeichnungspflicht früher oder später kommen wird. Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Implementierung eines entsprechenden Zeiterfassungssystems in Ihrem Unternehmen.

Keine Panik vor der Aufzeichnungspflicht

Im ersten Moment wirft das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Thema Zeiterfassung womöglich zahlreiche Fragen auf: Erlebt die Stempeluhr ein Comeback? Wie genau lassen sich die Anforderungen an eine Arbeitszeiterfassung in der Praxis umsetzen? Können flexible Gleitzeit- und Vertrauensarbeitszeit-Regelungen beibehalten werden? Und wie lässt sich das mit Home-Office und Außendienst in Einklang bringen?

Haben Sie keine Angst davor, das Thema Zeiterfassung anzugehen! Da der EuGH keine konkreten Vorgaben zur praktischen Gestaltung der Erfassung der Arbeitszeit gemacht hat, haben Sie bei der Wahl Ihrer Lösung freie Hand. Neben „altmodischen“ Lösungen wie herkömmliche Excel-Listen oder per Hand ausgefüllte Stundenzettel, bietet der Markt auch zahlreiche moderne und manipulationssichere Systeme zur digitalen Zeiterfassung, die auch den Anforderungen der flexiblen Arbeitszeitgestaltung gerecht werden.

Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Wahl und Implementierung der für Ihr Unternehmen passenden Lösung.