Steuern sparen durch Sofort-Abschreibung von Hard- und Software

Ab 2021 können Investitionen in Hard- und Software unbegrenzt und in voller Höhe als Betriebsausgaben sofort abgeschrieben werden. Eine Obergrenze gibt es dabei nicht. Auch für vor 2021 gemachte Anschaffungen gibt es eine verkürzte Abschreibungsfrist.

Für welche Hardware gilt die neue Regelung?

  • Desktop-Computer
  • Notebooks und Tablets
  • Workstations
  • Small-Scale-Server
  • Dockingstations
  • Externe Netzteile
  • Eingabegeräte, wie Tastaturen, Mäuse, Grafiktablets, Scanner, Kameras, und Mikrofone
  • Externe Speicher, wie Festplatten, DVD-/CD-Laufwerke, Flash-Speicher und Bandlaufwerke (Streamer)
  • Ausgabegeräte, wie Beamer, Plotter, Headsets, Lautsprecher, Monitore und Drucker

Nicht darunter fallen demnach bspw. Mobiltelefone und Smartphones.

Eine detaillierte Auflistung stellt das BMF hier zur Verfügung.


Das BMF räumt bei der Abschreibung von Hard- und Software aber ein Wahlrecht ein: ab 2021 kann sofort abgeschrieben werden, muss aber nicht. Es steht also frei, auch für Anschaffungen ab 2021 eine längere Nutzungsdauer zugrunde zu legen.

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