Sie sind in einer Arzt- oder Psychotherapie-Praxis tätig? Dann haben Sie sicherlich schon von der neuen Praxis-IT-Sicherheitsrichtlinie gehört.
Die von der Kassenärztliche Bundesvereinigung (kbv) Anfang 2021 verabschiedete IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75B SGB V legt Sicherheitsanforderungen fest, welche dabei helfen sollen, sensible Daten nicht nur noch besser zu schützen, sondern auch Risiken wie Datenverluste oder Betriebsausfälle zu minimieren.
Die Vorgaben reichen von Sicherheitsmanagement über Maßnahmen, die IT-Systeme und Software betreffen, bis hin zu mobilen Apps und Internetanwendungen.
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Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung im Gesundheitswesen und als zertifizierter Dienstleister für die Telematik-Infrastruktur bei der Umsetzung aller Anforderungen zur Seite.